Die touristischen Angebote und Webseiten werden
im Rahmen eines Partnerprogramms auf dieser Website
präsentiert. Fragen oder Ansprüche, die
sich aus sonstigen Angeboten oder Links auf dieser
Domain ergeben, sind ausschließlich an den
Betreiber der Domain zu richten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen,
Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 13. Juni 2003
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle zwischen dem Reisebüro
und dem Kunden geschlossenen Verträge
sowie für sämtliche Willenserklärungen
und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen
Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
finden keine Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind Flüge,
Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung
eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter,
Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter,
die Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in
Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der
Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw.
abgeschlossen werden soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars
beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Geschäftsführerin: Melanie Tamblé
Tel.: 01805-732255* - Service-Nr. 9913
Merkatorstraße 2
Vanity:01805-RECALL* - Service-Nr. 9913
41515 Grevenbroich
Fax:02181-7569-299
USt.-ID: DE-814224004
Handelsregister-Nr.: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach
*(12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)
mit der Vermittlung eines Vertrages über
eine Reiseleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist
die Vermittlung eines Vertragsschlusses des
Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über
die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung
durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen
nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt
ein Vertrag über die Reiseleistung direkt
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter
zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen
Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters
zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen
können besondere Regelungen und Einschränkungen
gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über
die Reiseleistung erfolgt ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter.
Mängel der Reiseleistung sind gegenüber
dem Veranstalter geltend zu machen.
5. Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten
Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber
dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss
des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro
nimmt das Angebot durch die Bestätigung
der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt
fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail.
Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim
Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande
gekommen. Mit der Buchungsbestätigung
bestätigt das Reisebüro lediglich
die ordnungsgemäße Weiterleitung
der Buchung an den jeweiligen Veranstalter.
Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch
nicht, das bereits ein Vertrag über die
gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter
zustande gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die
Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei
Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw.
der Zugang einer Rechnung des Reisebüros
oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße
Bestätigung des Eingangs einer Buchung
beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung
dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen
dem Kunden und dem Veranstalter über die
gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung
um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag
regelmäßig erst mit Zugang einer
schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters
zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen
die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise
in englischer Sprache dargestellt ist, oder
in denen auf in englischer Sprache abgefasste
besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt
er die englische Sprache neben der deutschen
als gleichrangige Vertragssprache sowohl für
den Vermittlungsvertrag als auch für den
mit dem Veranstalter abzuschließenden
Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für
Linienflüge gelten in der Regel nur bei
Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung
und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24
bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft).
Maßgeblich sind stets die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen
abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten
Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung
ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders
angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung
zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung
um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit
nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins
des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB
ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise
geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich
jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes
oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung
per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung
möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und
bevollmächtigt, für den Veranstalter
den geschuldeten Preis für die Reiseleistung
einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen
oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden
gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte
des Kunden oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung
erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten
Reiseleistung bereits enthalten. Es werden
keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen
des Preises für die gebuchte Reiseleistung
und auf Änderungen der gebuchten Leistung
wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen
des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich
bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug,
gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs-
und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden
Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"),
welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen
werden können, sowie ergänzend hierzu
die international gültigen Bestimmungen
des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über
die Beförderung im internationalen Luftverkehr
(Warschauer Abkommen).
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm
zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte
Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich
auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung
der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten
Buchung hin zu überprüfen. Stellt
der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten
fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw.
Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der
Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar
per Post übersandt. In Ausnahmefällen
werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder
einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr,
zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder
wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt.
Elektronische Tickets werden an den entsprechenden
Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung
um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen
entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter,
ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung
durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart
wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets
oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle
des Versands auf den Kunden über, sobald
das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten
Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes
oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte
Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in
der Buchungsbestätigung oder in einer
gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten
Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere
Unterlagen werden ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung
gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen
des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen
richten sich auch die anfallenden Stornogebühren.
Im Falle der Stornierung eines Linienflugs
kann das Reisebüro zusätzlich zu
etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft
eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung
erheblicher finanzieller Verluste wird der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen
erst nach Eingang der Original-Tickets beim
Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch
den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen
Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP)
können Rückerstattungen bei stornierten
Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall
bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist
nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger
Buchung einer anderen Reiseleistung möglich,
es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält
hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle
der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro
zusätzlich zu den gegebenenfalls von der
Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von
40,- EUR pro Ticket erheben.
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros
zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen,
insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen,
setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger
ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine
fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich
hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro
offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig
vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise
alle für die Einreise in das Zielland
und gegebenenfalls auch für die Durchreise
durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen
zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen
Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen
Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls
Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden
des Kunden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden, die auf
einer schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhen, die Folge einer
Verletzung der Gesundheit, des Körpers
oder des Lebens sind, oder für die eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen
ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt,
es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig
festgestellt oder werden vom Reisebüro
nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene
Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer
Reisenden. Diese Daten werden für die
Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für
die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden
Vertrages über die vom Kunden gebuchte
Reiseleistung benötigt und ausschließlich
zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt.
Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt
ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter
der gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag
ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden
Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz
des Reisebüros.